Montag, September 06, 2010
   
Text Size

Wann kann ich Familienpflege bekommen ?

Fotolia_8882324

  • bei einer Risikoschwangerschaft, Entbindung oder Mehrlingsgeburten

  • bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt

  • bei akuter Erkrankung

  • bei Pflegebedürftigkeit

  • bei einer ambulanten OP

  • bei vorübergehender physischer, psychischer oder erzieherischer Überforderung

  • in besondere Not- und Krisensituationen

  • besondere Belastung bei Erziehungsfragen

  • Verhinderungspflege bei Familien mit behinderten Kindern

  • Individuelle Kinderbetreuung

...und viele weitere. Rufen Sie uns an.

Sie erreichen unsere Familienpflege unter: 0151 - 17 22 45 91 

Logo_Stifter_helfen_200

IT-Stifter spenden Hard- und Software für
gemeinnützige Organisationen.

Grundsicherung_Logo

ABOUT SSL CERTIFICATES