Montag, September 06, 2010
   
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ehrenamtlicher Kinderhilfe- Standards

„Ehrenamtliche Kinderhilfe“ des Deutschen Kinderschutzbundes orientiert sich an den Standards, dieder Deutsche Kinderschutzbund für seine helfende Arbeit beschlossen hat. Beispielhaft sind hier u. a. die Prinzipien des helfenden Handelns zu nennen:

  • Orientierung an einem Konzept, das auf die Interessen der Betroffenen bezogen ist

  • Autonomie der Betroffenen (sie beinhaltet die Selbstverantwortung für die Lösung der Probleme)

  • Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Angebote (Serviceorientierung)

  • Hilfeorientierung für die Betroffenen (nicht strafend, nicht entmündigend, nicht abhängig machend, nicht kontrollierend, nicht stigmatisierend)

  • Problemangemessenheit der Hilfe (nicht verhörend, nicht gewaltsam)

  • Bereitstellung von Informationen über schnelle, wirksame und unbürokratische

  • Organisation umfassender Hilfen aus einer Hand (Vermeidung der Zersplitterung der Hilfsangebote, Verbund von Hilfen) Respektieren der Anonymität

  • Kooperation mit anderen Institutionen nur in Absprache mit und Offenheit gegenüber denBetroffenen.

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