20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Kinderrechte und Kinderschutz gehören untrennbar zusammen

Die Kinderrechte feiern ihren 20. Geburtstag. Am 20. November 1989 beschloß die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Sie ist extra für Kinder gemacht und gibt Euch die wichtigsten Rechte. Bevor die Kinderrechtskonvention in einem Land gilt, müssen die Politiker des Landes zustimmen. Inzwischen wurde sie außer von den USA und von Somalia, von allen Staaten der Erde anerkannt. In Deutschland stimmte der Bundestag am 5. April 1992 darüber ab. Für die Umsetzung der der Kinderrechte auf Bundesebene ist in erster Linie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verantwortlich.
Insgesamt besteht die Kinderrechtskonvention aus 54 Artikeln. Die wichtigsten 10 Rechte haben wir für Dich zusammengestellt.
Kinderrechte
Wenn sich die unsere Politiker im Bundestag treffen, um über die Zukunft unseres Landes zu reden und um Gesetze zu beschließen, dürfen Kinder nicht dabei sein. Damit die Politiker euch Kinder nicht vergessen, gibt es eine spezielle Gruppe, die für die Kinder und Jugendlichen in Deutschland da ist. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist ein Teil des großen Ausschusses und hat eine ganz spezielle Aufgabe: eure Interessenvertretung im Bundestag. Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission gehören gleichzeitig dem großen Ausschuss an. Damit können sie eure Interessen auch dort vertreten.

Zur Wahrnehmung von Kinderinteressen stehen der Kinderkommission verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:
- Öffentliche Anhörungen zu wichtigen kinderpolitischen Themen
- Nichtöffentliche Expertengespräche, um zu relevanten Themen Standpunkte zu entwickeln
- Öffentlichkeitsarbeit zu Themen, die für Kinder von allgemeinem Interesse sind
- Verstärkte Einforderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft
mehr Infos zur Kinderkommission
